Was ist ein Betriebsrat?
Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben und den Rechten von Betriebsräten, sowie zur Gründung und zu Verträgen.
![]() |
Die Aufgaben
des Betriebsrates:
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Arbeitsbedingungen sind mit dem Betriebsrat so zu gestalten, dass sie die Bedingungen aus Recht und Gesetz sowie nach den Tarifverträgen erfüllen |
![]() |
Wann Sie
einen Betriebsrat gründen können:
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden. Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden (hier finden Sie weitere Hinweise zur Betriebsratswahl). |
![]() |
Alle
Arbeitnehmer benötigen einen Betriebsrat:
Es gibt immer wieder unterschiedliche Auffassungen zwischen der Firma und der Belegschaft um z.B.
Bei den vielen unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich die einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur schwer allein durchsetzen. Der Betriebsrat jedoch vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Der Betriebsrat ist also „einseitiger" Vertreter der Interessen der Belegschaft |
![]() |
Die
Rechte des Betriebsrates
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat, regelt die Bahnen, in denen Interessenvertretung stattfindet. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, steht dem Betriebsrat ein Instrumentarium von Rechten zur Verfügung:
|
![]() |
Das kann ein
Betriebsrat erreichen:
|
![]() |
Der
Betriebsrat kann "Betriebsvereinbarungen" mit der
Firma aushandeln
Stellvertretend für alle Arbeitnehmer und Arbeit- nehmerinnen kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber u.a. zu folgenden Fragen Betriebs-Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber vereinbaren:
|








